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   BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 5.84   

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BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 5.84 (https://dejure.org/1984,817)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1984 - 7 C 5.84 (https://dejure.org/1984,817)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1984 - 7 C 5.84 (https://dejure.org/1984,817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Abberufung eines im Angestelltenverhältnis zur Gemeinde stehenden Prüfers des gemeindlichen Rechnungsprüfungsamtes - Vorliegen einer arbeitsrechtlich zu beurteilenden Umsetzung im Rahmen des Angestelltenverhältnisses - Anforderungen an das Vorliegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 264
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 30.79

    Lehramtsausbildung - Angestelltenvertrag - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 5.84
    Die Bestellung zum Rechnungsprüfer gemäß § 101 Abs. 2 Satz 1 GO NW, die durch die angefochtene Abberufung rückgängig gemacht worden ist, begründete nämlich kein selbständiges öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art, das eines Hoheitsaktes zu seiner Beseitigung bedurft hätte oder einem solchen zugänglich gewesen wäre; denn das privatrechtliche Anstellungsverhältnis und die Berufung als Rechnungsprüfer sind nicht aufspaltbar (vgl. auch Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 30.79 - in NVwZ 1983, 220 für die Zulassung zur Lehramtsausbildung im Angestelltenverhältnis).
  • VG Berlin, 18.06.2001 - 27 A 344.00

    Von einer Behörde ausgesprochenes Hausverbot; Absehen von der Anhörungspflicht;

    Denn die vom Beklagten ausgesprochenen Hausverbote sind - was schon die Rechtsmittelbelehrung zeigt - in Form von Verwaltungsakten ergangen und schon deshalb dem öffentlichen Recht zuzuordnen (BVerwG, NVwZ 1985, 264).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2010 - 1 E 406/10

    Zuordnung einer Streitigkeit zum öffentlichen oder zum bürgerlichen Recht nach

    vgl. Sodan, a.a.O., § 40 Rn. 385, 382, m.w.N.; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 9. November 1984 - 7 C 5.84 -, NVwZ 1985, 264 = juris, Rn. 3 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2001 - 1 B 1146/01

    Ausgestaltung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats i.R.d. Bestellung eines

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 1973 - XII B 286/73 -, OVGE 29, 83 = RiA 1973, 198, und vom 7. September 1978 - XII B 3022/77 -, RiA 1979, 77, Urteile vom 18. Mai 1981 - 12 A 2749/79 -, DÖD 1982, 44, und vom 22. Dezember 1987 - 12 A 541/86 - sowie Beschluss vom 27. August 1990 - 12 B 1298/90 - ebenso OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 1993 - CL 118/90 - in gleicher Richtung BVerwG, Beschlüsse vom 9. November 1984 - 7 C 5/84 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 211 = NVwZ 1985, 264, und vom 30. August 1988 - 2 B 35.88 - .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 25 A 2112/96

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Hausverbots gegenüber einem Nacktsportler;

    Der Einstufung des angegriffenen Hausverbots als Verwaltungsakt steht es nicht entgegen, daß das geltend gemachte Hausverbot sich entgegen der Auffassung der Beklagten nicht aus öffentlichem Recht, sondern - wie unten dargelegt wird - aus privatem Recht herleitet, vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1984 - 7 C 5.84 -, NVwZ 1985, 264.

    Diese Handlungsform steht einer Behörde zur Durchsetzung privater Rechte - vorbehaltlich hier nicht einschlägiger besonderer gesetzlicher Ermächtigungen etwa zu privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakten - nicht zur Verfügung, BVerwG, Beschluß vom 9. November 1984 - 7 C 5.84 -, NVwZ 1985, 264; Kopp, VwVfG, 6. Aufl., 1996, § 35 RdNr. 19 m. w. Nachweisen.

    Die Rechtswidrigkeit der Form des Verwaltungsakts hat zur Folge, daß die angefochtene Maßnahme aufzuheben ist, soweit sie einen Verwaltungsakt darstellt, und daß die Maßnahme im übrigen - sofern dies vom Klagebegehren umfaßt ist - nach den für sie einschlägigen anderweitigen formellen und materiellen Rechtsvorschriften zu prüfen ist, - vgl. zu einer derartigen Konstellation: BVerwG, Beschluß vom 9. November 1984 - 7 C 5/84 -, NVwZ 1985, 264.

  • BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89

    Ordentliche Kündigung eines angestellten Rechnungsprüfers

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich in einem Kostenbeschluß - nach Erledigung der Hauptsache - vom 9. November 1984 (NVwZ 1985, 264) mit der Umsetzung eines angestellten Rechnungsprüfers einer nordrhein-westfälischen Gemeinde auf einen anderen Dienstposten in der sozialen Verwaltung zu befassen.
  • VG München, 07.07.2020 - M 30 S 20.2940

    Maskenpflicht im Bayerischen Landtag

    Soweit die Antragstellerin in ihrem Schriftsatz vom 7. Juli 2020 hingegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 9.11.1984 - 7 C 5.84 - NVwZ 1985, 264-265) zitiert, ist diese vorliegend nicht einschlägig, zumal diese die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Vorliegen einer privatrechtlichen Rechtsbeziehung behandelt.
  • VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 3 K 3239/15

    Bestellung und Abberufung eines bergtechnischen Sachverständigen durch

    a) Ein Verwaltungsakt kann bereits dann zu bejahen sein, wenn eine behördliche Maßnahme vorliegt, die für den Adressaten objektiv erkennbar zur einseitig hoheitlichen Regelung eines Einzelfalles mit Außenwirkung getroffen wird, selbst wenn die beabsichtigte Regelung eine privatrechtliche Rechtsbeziehung betrifft (BVerwG, Beschluss von 09.11.1984 - 7 C 5.84 -, juris Rn. 4).

    Abzustellen ist dabei insbesondere darauf, ob das privatrechtliche Anstellungsverhältnis und die Berufung - hier zur bergtechnischen Sachverständigen - aufspaltbar sind oder vielmehr ein einheitlich zu beurteilender Streitgegenstand vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1982 - 2 C 30.79 -, juris Rn. 29 ff. [Zulassung zur Lehramtsausbildung im Angestelltenverhältnis] und Beschluss von 09.11.1984 - 7 C 5.84 -, juris Rn. 4 [Prüfer des gemeindlichen Rechnungsprüfungsamtes]).

  • VG Karlsruhe, 10.11.2017 - 3 K 3239/15

    Vorabentscheidung zum Rechtsweg - Abgrenzung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur

    21 a) Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Verwaltungsrechtsweg bereits dann eröffnet, wenn eine behördliche Maßnahme vorliegt, die für den Adressaten objektiv erkennbar zur einseitig hoheitlichen Regelung eines Einzelfalles mit Außenwirkung getroffen wird, selbst wenn die beabsichtigte Regelung eine privatrechtliche Rechtsbeziehung betrifft (BVerwG, Beschluss von 09.11.1984 - 7 C 5.84 -, juris Rn. 4).

    23 Abzustellen ist dabei insbesondere darauf, ob das privatrechtliche Anstellungsverhältnis und die Berufung - hier zur bergrechtlichen Sachverständigen - aufspaltbar sind oder vielmehr ein einheitlich zu beurteilender Streitgegenstand vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1982 - 2 C 30.79 -, juris Rn. 29 ff. [Zulassung zur Lehramtsausbildung im Angestelltenverhältnis] und Beschluss von 09.11.1984 - 7 C 5.84 -, juris Rn. 4 [Prüfer des gemeindlichen Rechnungsprüfungsamtes]).

  • VGH Bayern, 02.08.2016 - 22 B 16.619

    Streitigkeit aus Vertrag über Sanierung einer Altlast

    Dies gilt selbst dann, wenn die Behörde von Rechts wegen nicht einmal dazu befugt war, überhaupt durch Verwaltungsakt zu handeln (BVerwG, B. v. 9.11.1984 - 7 C 5.84 - NVwZ 1985, 264).
  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 1463/17

    Bestandskraft formeller Verwaltungsakte; Verhältnis von SGB 8 § 42d Abs 4 zu SGB

    Hier besteht "trotz des äußeren Scheins in Wahrheit kein Verwaltungsakt" (BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 6 B 5/92 -, NVwZ-RR 1993, 251 [252]; tendenziell anders noch BVerwG, Beschluss vom 9. November 1984 - 7 C 5/84 -, juris, LS 1: "anfechtbarer Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG").
  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 849/17

    Jugendhilfe; Erstattungsstreitigkeit; Kosten einer aktiven Rückführung eines

  • VG Düsseldorf, 11.05.2020 - 6 K 28/20

    Örtliche Zuständigkeit Bundesbehörde Beliehener Behörde im organisatorischen

  • VGH Bayern, 23.08.2011 - 2 CS 11.1218

    Beschwerde; bestimmter Antrag; unzulässige Antragserweiterung; Gebot der

  • VG Gießen, 21.02.1996 - 8 E 45/94

    Anforderungen an die Standortauswahl für Sammelcontainer

  • AGH Niedersachsen, 12.11.2018 - AGH 13/18

    Mehrere Fachanwaltstitel: Fortbildung kann nicht doppelt verwertet werden!

  • VG Berlin, 15.04.2024 - 5 K 731.23
  • OVG Hamburg, 07.09.2022 - 5 Bs 63/22

    Kündigung eines Kirchenbeamtenverhältnisses auf Probe; rechtliche Überprüfung

  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 57/09

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 42/09

    Verweisung; Arbeitsrecht; Verpflichtungsklage

  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 50/09

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 55/09

    Verweisung; Arbeitsrecht

  • OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09

    SächsPÜG; Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 47/09

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 15 E 1153/09

    Aufhebung eines Akkreditierungsbescheids zu einem Studiengang wegen

  • VG Düsseldorf, 20.03.2009 - 21 K 8601/08

    Hausverbot; Dienstgebäude; Agentur für Arbeit; ARGE; Dienstbetrieb; Störung;

  • VG Düsseldorf, 07.01.2008 - 21 L 2007/07

    Rechtmäßigkeit eines öffentlich-rechtlichen Hausverbots; Erteilung eines durch

  • VG Düsseldorf, 30.11.2007 - 21 K 1367/07

    Feststellung des öffentlich-rechtlichen oder zivilrechtlichen Charakters eines

  • BVerwG, 23.04.1987 - 1 B 35.87

    Bewertung einer behördlichen Äußerung als unverbindliche Belehrung oder

  • VG Hamburg, 04.04.2012 - 2 K 2059/11

    Anspruch auf Neubewertung der Aufsichtsarbeit "Ökonomische Analyse des Rechts

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